Ethik Kodex und Jugendschutz

Der Sportverein des Schwarz-Weiß Esch wirkt bei der Initiative des Landessportverbundes NRW „Schweigen schützt die Falschen“ mit. Um dieses zu unterstützen hat der Sportverein Hausregeln aufgestellt, an diese es sich zu halten gilt: Hausregeln

Hausregeln des Sportverein Schwarz-Weiß Esch 1930 e.V.

1. Alle Mitglieder begegnen sich in einem respektvollen Umgang mit-/untereinander

2. Sexistische Äußerung oder Anwendung von gewalttätiger Handlung wird nicht geduldet.

3. Körperkontakt ist grundsätzlich untersagt. Es sei denn, eine Person benötigt Hilfestellung und erlaubt die körperliche Unterstützung.

4. Die Umkleidekabinen der Minderjährigen werden grundsätzlich nicht durch Erwachsene betreten. Sollte ein Betreten erforderlich sein, kündigt sich die erwachsene Person durch ein lautes Klopfen an und bittet die Kinder darum, sich zu bekleiden. Hierbei bleibt die Tür offen oder eine weitere erwachsene Person ist anwesend (Vier-Augen-Prinzip).

5. Die Übungsleiter* innen/Trainer*innen duschen nicht mit den Kindern und Jugendlichen

6. In Gruppen mit jüngeren Kindern wird das Begleiten der Toilettengänge durch die Übungsleiter*innen mit den Eltern besprochen.

7. Bei Übernachtungen (z.B. Zeltlager / E – F Jugend- Zelten) gilt: Die Betreuer*innen übernachten getrennt von den Kindern und Jugendlichen. Die Kinder schlafen nur „gleichgeschlechtlich“ zusammen.

8. Trainingseinheiten sollten grundsätzlich, möglichst, von zwei Trainer*innen gegeben werden (Vier-Augen-Prinzip).

Alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitglieder des Sportverein SW Esch unterschreiben den Ehrenkodex des Landessportbundes Nordrhein – Westfalen. Mit dieser Unterschrift verpflichten sich die Mitglieder*innen zu jeder Zeit, insbesondere im Umgang mit Kindern und Jugendlichen moralische und ethische Grundsätze einzuhalten.

Alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitglieder des Sportverein SW Esch, die Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben, (Übungsleiter*innen/Trainer*innen) sind dazu verpflichtet ein erweitertes Führungszeugnis bei den Präventionsbeauftragten des SW Esch, vor Beginn ihrer Tätigkeit vorzulegen. Dieses wird über die Präventionsbeauftragten bei der Stadt Ibbenbüren beantragt. Das erweiterte Führungszeugnis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss nach Ablauf dieser Zeit neu beantragt und vorgelegt werden.

Die Präventionsbeauftragten im Sportverein SW Esch sind Sophia Heeke und Anne Schmitwilken. Sowohl Sophia Heeke als auch Anne Schmitwilken sind ehrenamtliche Mitglieder im Sportverein SW Esch und haben eine pädagogische Vorausbildung. Bei Fragen, Wünschen oder Vorfällen stehen Euch unsere Präventionsbeauftragen zur Verfügung. Auch die Vernetzung zu Beratungsstellen oder Fachdienststellen vor Ort kann geleistet werden. Erreichbar sind Sofia und Anne unter:

praevention@swesch.de